Versicherungsbeginn und Bedeutung der Erstprämie

Wann beginnt eine Versicherung? Was passiert wenn die Erstprämie nicht bezahlt oder Folgeprämien nicht rechtzeitig entrichtet werden?

 

Der Versicherungsbeginn kann je nach Kontext verschiedene Zeitpunkte im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrags bezeichnen. Es gibt drei Hauptarten des Versicherungsbeginns:

 

  1. Formeller Versicherungsbeginn: Dies ist der Zeitpunkt, an dem der Versicherungsvertrag rechtlich für beide Seiten bindend wird. In der Regel geschieht dies, wenn der Versicherer den Antrag innerhalb der Bindefrist annimmt. Der formelle Versicherungsbeginn ist auch der Fälligkeitstag des Erstbeitrags.

  2. Materieller Versicherungsbeginn: Dies ist der Zeitpunkt, ab dem der Versicherungsschutz tatsächlich beginnt und der Versicherer die Haftung für eintretende Versicherungsfälle übernimmt. Materieller Versicherungsbeginn und formeller Versicherungsbeginn fallen normalerweise zusammen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Versicherungsschutz um 0:00 Uhr (in Österreich um 12:00 Uhr) des Tages des formellen Versicherungsbeginns.

  3. Technischer Beginn: Dieser ist im Versicherungsantrag festgelegt und bestimmt den Zeitpunkt, ab dem der Versicherungsnehmer Beiträge zahlen muss. Wenn der technische Beginn vor dem formellen Beginn liegt, müssen die Beiträge rückwirkend gezahlt werden. Liegt der materielle Beginn nach dem technischen Beginn, werden Beiträge für Zeiten gezahlt, in denen kein Versicherungsschutz bestand.

 

Die Erstprämie ist die erste Versicherungsprämie, die bei Abschluss eines Versicherungsvertrags fällig wird. Sie hat eine wichtige Bedeutung, da sie den materiellen Versicherungsbeginn markiert. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz erst nach Zahlung der Erstprämie aktiv wird . Der Versicherer haftet also erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Erstprämie beglichen wurde. Falls die Erstprämie nicht rechtzeitig gezahlt wird, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben muss, damit der Versicherer diese Rechtsfolge geltend machen kann.

 

Die Folgeprämie ist die Prämie, die nach der Erstprämie fällig wird. Wenn die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt wird, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung in Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Nach Fristablauf kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung in Verzug ist. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung die Zahlung leistet.