Riester Rente

Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorgeform, die staatlich gefördert wird. Wenn Sie riestern, können Sie sich später eine lebenslange zusätzliche Rente auszahlen lassen oder das angesparte Kapital in Ihr Eigenheim investieren. Letzteres ermöglicht Ihnen im Alter ein mietfreies Wohnen. Zusätzlich bleibt Ihnen mehr von der gesetzlichen Rentenversicherungsauszahlung, sodass Sie damit Lebensmittel, private Fahrzeugkosten oder gelegentliche Reisen leichter decken können.

 

Hier sind die Vorteile der Riester-Rente:

 

  1. Staatliche Zulagen: Sie erhalten jährlich eine Erwachsenenzulage von bis zu 175 Euro.

  2. Förderung für Familien mit Kindern: Für jedes Kind gibt es eine Extra-Zulage von 185 Euro. Bei Kindern, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden, beträgt die Zulage sogar 300 Euro.

  3. Förderung fürs Eigenheim: Mit einem Wohn-Riester-Vertrag können Sie Ihr Darlehen schneller abbezahlen. Alternativ können Sie das angesparte Kapital auch in die Tilgung Ihres Kredits über einen Fondssparplan investieren.

  4. Sinnvoll bei geringem Einkommen: Die staatlichen Förderungen übersteigen oft den Eigenanteil, besonders bei geringem Einkommen oder Arbeitslosigkeit.

  5. Steuervorteile: Sie können den Beitrag als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen und dadurch Steuern sparen.

  6. Hartz-IV- und Insolvenzsicher: Selbst im Falle von Arbeitslosigkeit (Hartz IV) oder Insolvenz bleibt Ihre Altersvorsorge erhalten.

 

Die Riester-Rente ist eine langfristige Geldanlage, und daher gilt: Je früher Sie damit beginnen, desto besser. Dies trifft insbesondere auf Riester-Fondssparpläne zu. Junge Menschen haben einen langen Anlagehorizont und können so besonders vom Zinseszinseffekt profitieren. Außerdem können mögliche Kursschwankungen besser ausgeglichen werden.

Nicht jede Form von Riester passt zu jedem Menschen. Daher sollten Sie sich vor der Entscheidung für einen Riester-Vertrag gründlich beraten lassen. Dabei spielen nicht nur Ihre Finanzen und Ihre Familiensituation eine Rolle, sondern auch Ihr individuelles Sparziel. 

Auch Menschen mit geringerem Einkommen können von der Riester-Rente profitieren. Um Anspruch auf staatliche Förderung zu haben, müssen Sie mindestens den sogenannten Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr einzahlen. Es spricht also nichts dagegen, nur für die Zulagen zu riestern. Im Gegenteil: Die Förderungen übersteigen oft den Eigenanteil, insbesondere bei geringem Einkommen oder Arbeitslosigkeit. Gerade dann kann das Riester-Sparen sinnvoll sein.

Als Riester-Sparer erhalten Sie einmal im Jahr eine Standmitteilung. Diese zeigt Ihnen Ihren aktuellen Riester-Stand. Behalten Sie diesen im Auge und überprüfen Sie jährlich, wie viel Sie im letzten Jahr in Ihren Riester-Vertrag eingezahlt haben und welche Zulagen Sie erhalten haben. Auch Ihre Vertragskosten sind dort vermerkt.

Wenn Sie bereits einen bestehenden Riester-Vertrag haben und unzufrieden sind, ist es zu empfehlen, den Vertrag ruhen zu lassen, anstatt ihn zu kündigen. Eine Kündigung würde bedeuten, dass Sie die bereits erhaltenen Riester-Zulagen zurückzahlen müssten.

 

Förderung und Steuern:

 

Die Riester-Rente wird nachgelagert besteuert, ähnlich wie alle Renteneinkünfte. Die eingezahlten Beiträge sind steuerfrei, aber die Auszahlungen müssen Sie später versteuern.

Die Höhe Ihrer steuerlichen Abgaben hängt von Ihrem gesamten Einkommen ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Wenn Sie jedoch unter dem Grundfreibetrag liegen, müssen Sie keine Steuern zahlen. Der aktuelle Grundfreibetrag liegt bei Alleinstehenden bei 10.347 Euro und bei Ehepaaren bei 20.694 Euro.

Die Riester-Rente kann bei Alleinstehenden als Sonderausgabenabzug bis zu 2.100 Euro pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Bei Ehepaaren erhöht sich dieser Betrag auf 4.200 Euro – allerdings nur, wenn beide einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben und unmittelbar zulagenberechtigt sind.

Um die volle Riester-Förderung zu erhalten, müssen Ihr Eigenbeitrag und die Zulagen zusammen 4 Prozent Ihres Bruttogehalts ausmachen. Allerdings gibt es eine Höchstgrenze für die Förderung: Maximal 2.100 Euro pro Jahr werden berücksichtigt. Sie können zwar darüber hinaus einzahlen, erhalten jedoch weder höhere Zulagen noch können Sie mehr als 2.100 Euro steuerlich geltend machen.