Widerruf vs. Rücktritt bei Versicherungsverträgen

Im Versicherungsrecht gibt es einen Unterschied zwischen Widerruf und Rücktritt:

 

  • Widerruf: Verbraucher haben gemäß § 355 BGB das absolute Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dabei sind sie nicht mehr an ihre Willenserklärungen gebunden. Der Widerruf ist eine einseitige Entscheidung.
  • Rücktritt: Im Gegensatz dazu erfolgt der Rücktritt schriftlich und muss begründet werden. Er kann bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer oder bei grob fahrlässig verschwiegenen Umständen seitens der Versicherungsgesellschaft erfolgen.

 

 

Es gelten unterschiedliche Widerrufsfristen bei verschiedenen Versicherungsarten:

 

  • Lebens- und Rentenversicherungen: Die Widerrufsfrist beträgt 30 Tage. Innerhalb dieser Zeit kannst du vom Vertrag zurücktreten.
  • Andere Versicherungen: Bei allen anderen Policen beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen (per Post, E-Mail oder Fax).

 

Im Versicherungsrecht gibt es verschiedene Gründe, die zu einem Rücktritt von einem Versicherungsvertrag führen können:

 

  • Ordentliche Kündigung: Rechtzeitig vor einer automatischen Vertragsverlängerung des Versicherungsvertrags ohne besondere Gründe.
  • Sonderkündigungsrecht: In bestimmten Sonderfällen haben Sie weitere Kündigungsrechte. Zum Beispiel:
    • Wenn die Versicherung teurer wird, ohne dass die Leistung steigt oder wenn Leistungen gekürzt werden.
    • Beim Verkauf Ihres PKWs und der Abmeldung des Fahrzeugs endet die Versicherung automatisch.
    • Bei einem Umzug kann ebenfalls ein Kündigungsrecht bestehen, z.B. wenn zwei Haushalte zusammengelegt werden.