Berechnung der gesetzlichen Rente

Die gesetzliche Rente basiert auf einer Formel, die verschiedene Faktoren kombiniert.

 

Diese Faktoren sind:

 

  1. Entgeltpunkte (EP): Jedes Jahr wird Ihr Verdienst mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Zeiten, in denen Sie Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, werden berücksichtigt.

  2. Zugangsfaktor (ZF): Dieser berücksichtigt Zu- und Abschläge bei Ihrer Rentenberechnung. Abzüge erhalten Sie, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen. Zuzüge, wenn Sie nach Erreichen des Rentenalters zunächst auf Ihre Rente verzichten.

  3. Aktueller Rentenwert (aRW): Dies ist der Gegenwert, der einem Entgeltpunkt entspricht. Er wird an die wirtschaftliche Situation angepasst.

  4. Rentenartfaktor (RaF): Dies hängt von der Art Ihrer Rente ab. Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten haben den Wert 1,0. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung haben den Wert 0,5.

 

Die monatliche Rentenhöhe (brutto) ergibt sich aus der folgenden Formel:

 

 

Bitte beachten Sie, dass dies eine vereinfachte Erklärung ist. Ihre individuelle Rentenberechnung kann komplexer sein.

 

Die Entgeltpunkte spielen eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der gesetzlichen Rente. Hier ist eine vereinfachte Erklärung, wie sie bestimmt werden:

 

  1. Berechnung der Entgeltpunkte: Die Entgeltpunkte basieren auf den Beitragszeiten, die ein Versicherter in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Dabei werden die für die Berechnung relevanten Jahresbeiträge mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert.

  2. Individuelle Rentenpunkte: Wenn dein Verdienst genau dem Durchschnittseinkommen entspricht, sammeln Sie pro Jahr 1 Rentenpunkt. Um die individuellen Rentenpunkte zu berechnen, teilen Sie Ihr eigenes Bruttojahreseinkommen durch das durchschnittliche deutsche Bruttojahreseinkommen. Der daraus resultierende Vergleichsfaktor multipliziert mit dem Einzahlungszeitraum ergibt die Rentenpunkte.

  3. Beispielrechnung: Angenommen, Sie verdienen 10 % mehr als der Durchschnitt (44.000 € statt 40.000 €) und arbeiten 45 Jahre. Dann hätten Sie 44 Entgeltpunkte.

 

Die Rentenpunkte sind eine Art künstliche Währung, die direkten Einfluss auf die Höhe der monatlichen Rentenauszahlungen hat. Sie finden die Punkte im Rentenbescheid oder Sie können Sie selbst berechnen. 

 

Berechnung des Zugangsfaktors für die gesetzliche Rente in Deutschland:

 

  1. Regelaltersrente: Die Regelaltersrente beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird. Der Zugangsfaktor beträgt dabei 1,0, was bedeutet, dass die Summe aller Entgeltpunkte den persönlichen Entgeltpunkten entspricht.

  2. Vorzeitige Inanspruchnahme: Wenn die Rente vorzeitig beantragt wird, verringert sich der Zugangsfaktor für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,003 (entspricht einem Rentenabschlag von 0,3 % pro Monat bzw. 3,6 % pro Jahr).

  3. Spätere Inanspruchnahme: Entscheidet man sich dafür, die Rente erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu beziehen, erhöht sich der Zugangsfaktor für jeden Monat der Nichtinanspruchnahme um 0,005 (entspricht einem Rentenzuschlag von 0,5 % pro Monat bzw. 6,0 % pro Jahr). Dieser Zuschlag ist zeitlich unbegrenzt.

 

Der Zugangsfaktor kann die Rente also erhöhen, wenn man erst nach der Regelaltersgrenze in Rente geht.

 

Erklärung zum aktuellen Rentenwert in Deutschland:

 

  1. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1. Juli 2023 einheitlich 37,60 Euro in den alten und neuen Bundesländern .
  2. Er entspricht dem Betrag, der einer abschlagsfreien monatlichen Altersrente aus Beiträgen eines Durchschnittsverdienenden für ein Jahr entspricht.
  3. Die Ermittlung des aktuellen Rentenwerts erfolgt durch Multiplikation des bisher gültigen aktuellen Rentenwerts mit verschiedenen Faktoren:
    • Veränderung der Bruttolöhne und Bruttogehälter je Arbeitnehmer
    • Veränderung des durchschnittlichen Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung
    • Nachhaltigkeitsfaktor.

 

Hier sind einige spezifische Rentenarten in der deutschen Rentenversicherung zusammen mit ihren Rentenartfaktoren:

 

Witwenrente:

  • Diese Rente erhalten Hinterbliebene nach dem Tod ihres Ehepartners oder ihrer Ehepartnerin.
  • Der Rentenartfaktor beträgt 1,für kleine Witwen- oder Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat anschließend für kleine Witwen- oder Witwerrenten und für große Witwen- oder Witwerrenten.

 

Waisenrente:

  • Diese Rente ist für Kinder von Verstorbenen, um ihre finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.
  • Der Rentenartfaktor beträgt 0,für Halbwaisenrenten und 0,für Vollwaisenrenten.

 

Berufsunfähigkeitsrente:

  • Diese Rente wird gezahlt, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft berufsunfähig ist.
  • Der Rentenartfaktor beträgt .

 

Erwerbsminderungsrente:

  • Diese Rente erhalten Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, voll zu arbeiten.
  • Der Rentenartfaktor beträgt für Renten wegen voller Erwerbsminderung und für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung.

 

Bitte beachte Sie, dass dies nur eine Auswahl ist, und es weitere spezifische Rentenarten gibt.